Maskenpflicht ab 12. Oktober im Kanton Bern
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Maskenpflicht
Die Maskenpflicht im Kanton Bern betrifft auch den Wintertrainingsbetrieb in der Tennishalle
Ab Montag, 12. Oktober gilt im Kanton Bern eine Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen.
Die detaillierte Medienmitteilung des Regierungsrates findet ihr am Ende dieses Artikels.
Das Wichtigste in Kürze für dich:
- Der Trainingsbetrieb startet am 12. Oktober... auf dem Tennisplatz ohne Einschränkungen
- Maskenpflicht gilt jedoch im Eingangsbereich, in der Garderobe oder im Restaurant bis an den Tisch (dies gilt insbesondere auch für die Begleitpersonen)
- Kinder bis zum 12. Geburtstag sind von der Maskentragpflicht befreit
- Alle Personen ab dem 12. Geburtstag müssen also vom Eingang der Tennishalle bis zum Tennisplatz eine Maske tragen
- Kinder/Jugendliche werden gebeten, bereits in Tenniskleidung zum Training zu kommen und die Garderoben nicht zu nutzen
Medienmitteilung zur Maskenpflicht im Kanton Bern
Schutzkonzept Tennishalle Burgdorf AG
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